Häufig gestellte Fragen
Pflichtfahrgebiet?
Beförderungspflicht?
Auslastung?
Ist der Betrieb ausgelastet, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten zu beachten, dass es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen die Beförderungspflicht handelt.
Rauchen?
Während der Beförderung besteht ein generelles Rauchverbot. Hierzu zählen gleichermaßen E-Zigaretten und Vergleichbares.
Verzehr?
Während der Fahrt sollte auf den Verzehr mitgebrachter Speisen verzichtet werden. Wegen der Verletzungsgefahr werden Getränkeflaschen aus Glas nicht geduldet.
Haustier?
Generell muss der Fahrer Haustiere nur dann mitnehmen, wenn hierdurch die Sicherheit nicht gefährdet wird. Für Blindenhunde besteht eine Mitnahmeverpflichtung. Der Fahrgast hat gegebenenfalls ein geeignetes Sicherungsbehältnis zu stellen.
P-Schein?
Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins sein. Er muss sich alle fünf Jahre verkehrsmedizinisch untersuchen lassen.
Anfahrt?
Für Fahrten die ausschließlich außerhalb des Pflichtfahrgebiets stattfinden, kann das Unternehmen gesonderte Anfahrtskosten verlangen. Der Kunde muss über die Mehrkosten vor Fahrtantritt informiert werden.
Wechselgeld?
Taxifahrer müssen auf 50 Euro herausgeben können. Fahrgäste sollten das Wechselgeld sofort nachzählen – eine spätere Reklamation wird in der Regel nicht akzeptiert. Der Fahrer muss eine Quittung ausstellen, wenn der Kunde das verlangt
Vorkasse?
Der Fahrgast muss den angezeigten Fahrpreis am Ziel begleichen.
In Ausnahmefällen, z.B. bei Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes, kann der Fahrer den Fahrpreis vor Fahrtantritt verlangen.
Quittung?
Ein Quittungsblock sollte in jedem Fahrzeug vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, schicken wir Ihnen gerne eine per E-Mail oder per Post zu.
Umgangsformen?
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen Sie zuvorkommend und höflich zu bedienen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten sollten sie Ihnen zur Hand gehen, und während der Beförderung eine angenehme Atmosphäre für Sie sicher stellen.
Gepäck?
Ein Taxi muss mindestens 50 Kilo Gepäck befördern können. Der Fahrer sollte beim Verstauen helfen. Liegt eine gesundheitliche Beeinträchtigung vor, liegt es im ermessen des Fahrers. Einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht. Sperrige Gegenstände befördern wir nur auf Anfrage.
Kinder?
Für Kinder bis 12 Jahren bzw. bis zu einer Größe von 150 cm besteht eine Kindersitzpflicht.
Im Taxi müssen zwei Kindersitze für Kinder ab 9 kg vorhanden sein. Mindestens einer der beiden Kindersitze muss der Klasse 9 bis 18 kg entsprechen. Babyschalen für Babys unter 9 kg muss der Fahrgast selbst stellen.
Taxistand?
Stehen mehrere Taxen in Reihe am Taxistand, dürfen Kunden Ihres frei auswählen. Das PBefG stärkt hier die Interessen des Kunden!
Verweigerung?
Wenn durch den Fahrgast eine konkrete Gefährdung für die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebs besteht, kann die Fahrt verweigert werden.
Beschwerde?
Bei der zuständigen Genehmigungs-Behörde. Das sind für den Kreis Kleve die Straßenverkehrsämter, und auf Landesebene die Bezirksregierung der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Mietwagen?
Unter Mietwagen ist nicht die Autovermietung an Selbstfahrer zu verstehen. Hier geht es um das Mieten eines Fahrzeugs mit Chauffeur. Im Unterschied zum Taxi unterliegt der Mietwagen keiner Preisbindung, darf aber auch nicht an öffentlichen Plätzen bereitgehalten werden.
Festpreis?
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes ist das Taxi-Unternehmung verpflichtet Fahrten gemäß Taxameter abzurechnen.
Platzwahl?
Während der Pandemie bitten wir unsere Fahrgäste im Fahrzeug hinten platz zu nehmen. Ansonsten darf man seinen Sitzplatz frei wählen.
Infektionsschutz?
Unsere Fahrzeuge sind mit Trenn.- bzw. Spuckschutzscheiben ausgestattet. Fahrpersonal und Fahrgäste sind verpflichtet während der Fahrt eine geeignete medizinische OP bzw. FFP2 Maske zu tragen.