Ein Schritt für Ihre Gesundheit

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Häufig gestellte Fragen

Verordnung?

Die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ wird vom Haus- oder Facharzt ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Verordnungs-Kompass.

Genehmigung?

Wer die Voraussetzungen für eine genehmigungsfreie Beförderung nicht erfüllt, muss die Verordnung durch die Krankenkasse genehmigen lassen.

Ambulant?

Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen von der Krankenkasse oft  genehmigt werden. Sie gelten für die benannte Behandlungsstätte, und für den verordneten Zeitraum.

Stationär?

Liegt eine Genehmigung für Fahrten zur ambulanten Behandlung vor, greift diese nicht bei Fahrten zur voll- oder teilstationären Behandlung. Jede Beförderung bei stationärer Behandlung muss gesondert verordnet werden!“

Freie Taxi Wahl?

Laut Urteil des Bundessozialgerichtes darf man sein Beförderungsunternehmen frei wählen! Krankenkassen sollten sich souverän verhalten, und ihnen wertneutral Vorschläge unterbreiten.

Begleitperson?

Eine Begleitperson darf kostenlos mitfahren, wenn der Leistungsbezogene seinen Leistungsanspruch selbst wahrnimmt.

Krankenkasse?

Als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen, rechnen wir Beförderungsleistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Wer privat versichert ist, erhält eine Rechnung, und bekommt Diese von seiner Versicherung erstattet.

Wartezeit?

Ihre Krankenversicherung erstattet verordnete Beförderungsleistungen. Wartezeiten müssen medizinisch begründet sein, damit sie abgerechnet werden können.

Zuzahlung?

Ja, wenn man nicht von der Zuzahlung befreit ist muss jeder Fahrgast 10 % der Fahrtkosten selbst tragen, dass sind mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrstrecke.

Lassen Sie sich nicht diktieren wer Sie fahren soll!!

Kompass-72 Taxi

Verordnungs-Kompass

Notdienst-neu-darken

Leitsatz!

Eine ärztliche Verordnung ist ein Ur-Beleg. Auf der Vorderseite darf nur ein medizinischer Leistungserbringer Eintragungen und Änderungen vornehmen! Falsche Angaben führen zur Ablehnung durch die Krankenkasse! Änderungen müssen vom Aussteller mit Stempel und Unterschrift“  autorisiert werden!

Erfahren Sie nachstehend  worauf zu achten ist…

Vorderseite
Taxi Dialyse
Dialyse
Chemo
Chemo
Taxi Chemo
Bestrahlung
Taxi Krankenhaus-72
stationär
Taxi Arbeitsunfall
Unfall
Taxi physio
Physio
Taxi Rollator
Mobilität
Taxi AHA-72
AHA
Taxi Mundschutz-Symbol
Maskenpflicht
Taxi bitte-steigen-Sie-hinten-ein-ws
Platzwahl
Testung
Taxi Spritze-Symbol
Impfung
Vorderseite

Ein Arzt dokumentiert auf der Vorderseite die Bedarfsbegründung des Versicherten. Hierauf Bezug nehmend, prüft dessen Krankenkasse ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und erteilt gegebenenfalls eine Genehmigung.

Taxi Genehmigung-Kopfteil-200
Kopf Bereich

Benennung des Kostenträgers, gesetzliche Zuzahlung,  Name u. Anschrift des Versicherten, Geburtsdatum, Versichertenstatus, Versichertennummer, Ausstellungsdatum, Hin.- u./o. Rückfahrt.

Eigenanteil

Ohne Befreiung beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 % des Fahrpreises, mindestens aber 5,00 € maximal 10,00 € je Fahrstrecke. 

Taxi Genehmigungsfrei-200
Genehmigungsfrei

Bereich 1. a) – c)

Unter diesen Voraussetzungen können Krankenbeförderungen genehmigungsfrei mit der Krankenkasse abgerechnet werden.  

ambulante Behandlung

Fahrten zur ambulanten Behandlung sind genehmigungsfrei wenn ein Merkzeichen a.G., BI oder H, bzw. ein Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, 4 oder 5 vorliegt.

Genehmigungspflichtige-224
Genehmigungspflichtig

Bereich 1. d) – f)

Unter diesen Voraussetzungen bedarf es einer zusätzlichen Genehmigung Ihrer Krankenkasse

Taxi genehmigung-2.0.200
Behandlung

Bereich 2.

Behandlungsstätte, Behandlungstag oder Zeitraum, Behandlungsfrequenz.

Taxi Genehmigung-Fussteil.200
Fuß Bereich

Bereich 3. und 4.

Im Punkt 3. muss Taxi / Mietwagen angekreuzt sein. Punkt 4. steht für Sonstiges bzw. abweichende Begründungen. Die Verordnung muss von der Praxis abgestempelt und unterschrieben sein.

Hier erhalten Sie weitere Informationen

Rückseite

Dokumentation der Leistungserbringung des Fahrdienstes

Rückseite

Rückseite

Genehmigung-Rückseite-Kopfteil-200
Fahrgast Bestätigung

Der Fahrgast bestätigt durch seine Unterschrift die aufgeführten Leistungen erhalten zu haben. Hin- und Rückfahrt sind getrennt zu dokumentieren. Beförderungsdatum muss dem unter Punkt 2. verordneten Behandlungsdatum entsprechen.

Genehmigung-Rückseite-Befreiung-200
Befreiungskärtchen

Ist der Fahrgast von der Zuzahlung befreit, legt er dem Fahrer das Befreiungskärtchen vor.

Im Datumsfeld trägt der Fahrer den Tag ein, an dem ihm der Fahrgast das Befreiungskärtchen vorgelegt hat.

Genehmigung-Rückseite-Buchführung-200
Buchhaltungsvermerke

Kassiert der Fahrer einen Eigenanteil trägt er dies unter Zuzahlung ein.

Für den Fall das der Fahrpreis per Rechnungsstellung erfolgt, trägt der Fahrer den Bruttofahrpreis gemäß Taxameter ein.

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