Häufig gestellte Fragen
Verordnung?
Die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ wird vom Haus- oder Facharzt ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Verordnungs-Kompass.
Genehmigung?
Wer die Voraussetzungen für eine genehmigungsfreie Beförderung nicht erfüllt, muss die Verordnung durch die Krankenkasse genehmigen lassen.
Ambulant?
Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen von der Krankenkasse oft genehmigt werden. Sie gelten für die benannte Behandlungsstätte, und für den verordneten Zeitraum.
Stationär?
Liegt eine Genehmigung für Fahrten zur ambulanten Behandlung vor, greift diese nicht bei Fahrten zur voll- oder teilstationären Behandlung. „Jede Beförderung bei stationärer Behandlung muss gesondert verordnet werden!“
Freie Taxi Wahl?
Laut Urteil des Bundessozialgerichtes darf man sein Beförderungsunternehmen frei wählen! Krankenkassen sollten sich souverän verhalten, und ihnen wertneutral Vorschläge unterbreiten.
Begleitperson?
Eine Begleitperson darf kostenlos mitfahren, wenn der Leistungsbezogene seinen Leistungsanspruch selbst wahrnimmt.
Krankenkasse?
Als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen, rechnen wir Beförderungsleistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Wer privat versichert ist, erhält eine Rechnung, und bekommt Diese von seiner Versicherung erstattet.
Wartezeit?
Ihre Krankenversicherung erstattet verordnete Beförderungsleistungen. Wartezeiten müssen medizinisch begründet sein, damit sie abgerechnet werden können.
Zuzahlung?
Ja, wenn man nicht von der Zuzahlung befreit ist muss jeder Fahrgast 10 % der Fahrtkosten selbst tragen, dass sind mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrstrecke.